AGB

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1 Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Alpenhof Garnihotel abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGBG erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen teilweise ersetzt werden.

2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen, in den oder technischen Einrichtungen des Hotels hinterlassen hat.

Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muß hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Pelzmäntel o.ä. müssen bei der Hotelrezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist. Die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so dient dies ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Wechselkurses.

4. Soweit dem Kunden ein KFZ-Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, so kommt dadurch ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Stellplatzes bereits bestehenden Mangels des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 5.000,– pro Fahrzeug. Der Schaden muß spätestens beim Verlassen des Stellplatzes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

II. BEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN
1. Ein Vertrag ist zustandegekommen, wenn der Bestellung eine gleichlautende Zusage gefolgt ist. Bei Hotelübernachtungen gilt der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) auch dann als zustandegekommen, wenn das Zimmer ohne vorherige Zusage bereitgestellt wurde. Der Abschluß des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

2. Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Wurde nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

3. Die ausgewiesenen Zimmerpreise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld, und beziehen sich auf den Leistungszeitraum von einem Tag.

4. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug bar fällig.

5. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem Falle freigestellt, unabhängig von den aushängenden allgemeinen Akzeptanzverweisen. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Die Fälligkeit der Barzahlung ist von der Annahme dieser Zahlungsmittel nicht betroffen.

6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Inanspruchnahme der Leistung vier Monate, und ändert sich der für die Leistung in Rechnung gestellte Preis, so kann der vereinbarte Preis entsprechend, jedoch maximal um 10 %, erhöht werden. Ändert sich der gültige Mehrwertsteuersatz, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

7. Eine Rückvergütung bezahlter aber nicht in Anspruch genommener Leistungen oder Teilleistungen ist nicht möglich.

8. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Zinssatz von 4 % über dem gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

9. Wenn der Rechnungsbetrag Euro 600,- übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann durch das Hotel bereits vorab verlangt werden.

10. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden – einzustellen. Das Hotel entscheidet hierüber ohne Ankündigung.

11. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Tagen oder einem Rechnungsbetrag von mehr als Euro 400,– behält sich das Hotel die Ausstellung einer Zwischenrechnung vor.

12. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Kunde oder Gast, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

13. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus eventueller Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

II. BEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN
14. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen o.ä. werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch – gegen Entgelt – Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

15. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Sachen sechs Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

16. Das Hotel kann die ihm obliegende Leistung bis zur Erbringung der fälligen Gegenleistung verweigern.

17. Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich schriftlich vorzulegen.

Es gelten die folgenden Fristen und Rücktrittsgebühren:

Hotelzimmer:
Bis 7 Tage vor Anreise kann kostenfrei storniert werden, danach fallen 100% der Kosten an.

Ferienwohnungen:
Bis zu 28 Tage vor Anreise kann kostenfrei storniert werden, danach fallen 50% der Kosten an.

Die Haftung für die nicht in Anspruch genommene Leistung (wie z.B. Ware, Wäsche, Energie, ect.) vermindert sich als Aufwandsersparnis um 20 % der jeweiligen Haftungssumme.

IV. HAFTUNG
1. Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

2. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so haftet er für alle vertraglichen Verpflichtungen, auch für solche von Teilnehmern oder Gästen, uneingeschränkt.

V. SONSTIGE REGELUNGEN
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

2. Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Den Überschriften kommt keine materielle Bedeutung zu, sie dienen lediglich der besseren Überschaubarkeit.

Stand: August / 2008